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   BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90   

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https://dejure.org/1995,2398
BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90 (https://dejure.org/1995,2398)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90 (https://dejure.org/1995,2398)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 2 BvR 1734/90 (https://dejure.org/1995,2398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherungsverwahrung - Verfassungsmäßigkeit - Gesetzesbestimmtheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Dagegen ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 2, 118 ff.; 42, 1 [6 ff.]; 91, 1 [27]).

    Wurde eine zeitige Freiheitsstrafe vor der zugleich angeordneten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen, so prüft das Gericht gemäß § 67c Abs. 1 StGB vor dem Ende des Vollzugs der Strafe, ob von dem Verurteilten unter Berücksichtigung seiner Entwicklung im Strafvollzug nach Strafende noch eine Gefahr ausgeht, die den Vollzug der Sicherungsverwahrung gebietet (vgl. dazu BVerfGE 42, 1 [6 ff.]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Die in Fällen einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe durch Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbürgte konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance für den Verurteilten, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wiederzugewinnen (vgl. dazu BVerfGE 45, 187 [228 f., 245]), wird durch die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht in Frage gestellt.

    Es verstößt auch nicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG , zum Schutz der Allgemeinheit einen weiterhin gefährlichen Täter in der Sicherungsverwahrung unterzubringen (vgl. BVerfGE 45, 187 [258]).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Dieser Grundsatz wurzelt in der vom Grundgesetz vorausgesetzten und in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG verfassungskräftig geschützten Würde und der Eigenverantwortlichkeit des Menschen, die von dem Gesetzgeber auch bei der Ausgestaltung des Strafrechts zu achten und zu respektieren sind (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Offenbleiben kann hier, ob sich das Gebot der gesetzlichen Bestimmtheit nach Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur auf die Voraussetzungen der Strafe und auf diese selbst bezieht, sondern ob es darüber hinaus für alle Reaktionen auf mißbilligtes Verhalten, also auch für Maßregeln und Nebenfolgen, gilt (vgl. BVerfGE 74, 102 [126]).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Bei der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung handelt es sich nicht um eine unzulässige erneute Bestrafung, sondern um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 Nr. 3 StGB ), die im Rahmen der ursprünglichen Verurteilung neben der Freiheitsstrafe verhängt worden ist (vgl. BVerfGE 55, 28 [30]).
  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Dagegen ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 2, 118 ff.; 42, 1 [6 ff.]; 91, 1 [27]).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Die Vorschrift des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein umfassendes Verbot, aus Anlaß eines Sachverhalts verschiedene Sanktionen zu verhängen, sondern verbietet nur die wiederholte strafrechtliche Ahndung ein und derselben Tat (vgl. BVerfGE 21, 391 [400 f.]).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Jede Freiheitsbeschränkung bedarf also einer materiell-gesetzlichen Grundlage (BVerfGE 29, 183 [195]).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Eine starre und kasuistische Regelung ist im Blick auf die Vielschichtigkeit der zu regelnden Sachverhalte von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfGE 78, 374 [389]).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 1734/90
    Dagegen ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 2, 118 ff.; 42, 1 [6 ff.]; 91, 1 [27]).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    (BVerfG NStZ-RR 1996, 122 (123); BVerfGE 21, 391 (400)).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Sie hat keine Bedeutung für die gleichzeitige Verhängung von Strafe und Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Oktober 2010 - Nr. 24478/03 G. ./. Deutschland - sowie Urteile vom 9. Juni 2011 - Nr. 30493/04 S. ./. Deutschland - und 31047/04 und 43386/08 M. ./. Deutschland; vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 27. September 1995 - 2 BvR 1734/90, NStZ-RR 1996, 122).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 149/99

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten; Allgemeingefährlichkeit

    Zudem könnten derartige vage zusätzliche Anordnungsvoraussetzungen jenseits des Gesetzeswortlauts, wenngleich sie einschränkenden Charakter hätten, im Lichte der Unschuldsvermutung und des Gebotes der Gesetzesbestimmtheit (vgl. BVerfG -Kammer - NStZ-RR 1996, 122) keinen Bestand haben.
  • LG Gera, 04.02.2005 - 432 Js 22516/97

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung wegen dissozialer

    Diese Unterscheidung beruht auf der Erkenntnis, dass der Schutzzweck des Strafrechts mit den Mitteln der dem Schuldprinzip unterworfenen Strafe allein nicht erfüllt werden kann (BVerfG Kammerbeschluss 2. Senat, 2. Kammer vom 27.09.1995, Az. 2 BvR 1734/90).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2011 - 2 Ws 151/11

    Maßregelvollzug: Anspruch auf Erstellung und Fortschreibung eines Vollzugsplans

    Der aus den Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip folgende Resozialisierungsgrundsatz (BVerfG NStZ 1993, 301f.) beansprucht nicht nur im Vollzug der Freiheitsstrafe, sondern auch im Maßregelvollzug Geltung, da auch die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht nur auf die Sicherheit der Allgemeinheit, sondern auch auf Behandlung und Besserung des Täters mit dem Ziel einer späteren Entlassung ausgerichtet ist (vgl. zur Sicherungsverwahrung BVerfG NStZ-RR 1996, 122; NJW 2011, 1931 Rn 108; zur Unterbringung einer Entziehungsanstalt BVerfG, B.v. 25.11.2005, 2 BvR 1368/05 bei JURIS; allgemein Volckart-Grünewald, Maßregelvollzug, Rn 439).
  • VG Aachen, 02.01.2008 - 6 K 1456/06

    Anspruch auf eine härtefallbedingte Erhöhung des betriebsindividuellen Betrags

    Die Vorschrift des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein umfassendes Verbot, aus Anlass eines Sachverhalts verschiedene Sanktionen zu verhängen, sondern verbietet nur die wiederholte strafrechtliche Ahndung ein und derselben Tat vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. September 1995 - 2 BvR 1734/90 -, Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungsreport 1996, 122.
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